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   BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85   

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https://dejure.org/1987,5273
BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85 (https://dejure.org/1987,5273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1987 - 8 C 50.85 (https://dejure.org/1987,5273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1987 - 8 C 50.85 (https://dejure.org/1987,5273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Wohnungsbindung - Öffentliche Mittel - Freiwillige vorzeitige Rückzahlung - Erhöhter Wohnungsbedarf - Sozialwohnung - Belegungsbindung - Leistungsbemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85
    Die Leistungsbemessung hat sich daran auszurichten, daß diese Geldleistungen als Abgabe an die Stelle einer an sich gerechtfertigten Heranziehung zum Schadensersatz treten (wie Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 -).

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85 - im einzelnen dargelegt hat, mußte der Beklagte bei seiner Ermessensausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1984 - 14 A 1757/82
    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85
    Wie das Berufungsgericht in dem Urteil vom 25. Oktober 1984 - 14 A 1757/82 - ausgeführt habe, trügen diese ermessensbindenden Verwaltungsvorschriften dem Zweck der den zuständigen Stellen durch § 25 Abs. 1 WoBindG erteilten Ermächtigung nicht hinreichend Rechnung und bildeten deswegen keine zureichende Grundlage für die Ermessensentscheidung, die bei der Festsetzung von Geldleistungen zu treffen sei.
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85
    Von einer Unbilligkeit der Erhebung von Geldleistungen im Sinne des § 25 Abs. 3 WoBindG kann danach ebenfalls keine Rede sein (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 C 26.86

    Wohnungsbedarf - Wohnraumversorgung - Beurteilungsspielraum - Öffentliche

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 50.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 10 S. 15 dargelegt hat. endete die Wohnungsbindung nach freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel in Gemeinden. die nicht zu einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf bestimmt wurden, auch bei vermieteten Wohnungen dann mit Ablauf des 30. Juni 1980, wenn die Wohnung vor diesem Stichtag an einen Nichtwohnberechtigten vermietet worden war. Nur zugunsten eines nachweislich (weiterhin) wohnberechtigten Mieters blieb die Eigenschaft "öffentlich gefördert" bis zur Beendigung seines Mietverhältnisses aufrechterhalten (vgl. Urteil vom 25. September 1987, a.a.O. S. 18 f.).
  • BVerwG, 18.08.1986 - 8 C 65.86

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Anforderungen an eine

    Damit sowie mit dem bloßen Hinweis auf die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahren BVerwG 8 C 6.85 und BVerwG 8 C 50.85, in denen das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen habe und die es nach Meinung des Beklagten angezeigt erscheinen ließen, nunmehr Sprungrevision einzulegen, hat der Beklagte aber nicht den Anforderungen genügt, die nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an eine Revisionsbegründung zu stellen sind.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 8 B 131.96

    Inanspruchnahme des Bauherrenprivilegs durch eine juristische Person - Leistung

    Die Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG treten als eine in der Bemessung vereinfachte Abgabe an die Stelle einer an sich gerechtfertigten Heranziehung zum Schadensersatz (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 6 ff. und vom 25. September 1987 - BVerwG 8 C 50.85 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 10 S. 15 ).
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